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AGB

AGB der R&I Events & Trading GmbH Kurfürstendamm 90 I 10709 Berlin Stand: 18.05.2021

A) AGB für Dienstleistungen für Veranstaltungen und Vermietung (Veranstalter- AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Veranstaltungs-AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der R&I Events & Trading GmbH, Kurfürstendamm 90, 10709 Berlin, nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) und Ihnen, als unseren Kunden (nachfolgend „Kunden“) welche unsere Beauftragung zur administrativen Konzeption, Planung, Organisation, Koordination und Durchführung einer Veranstaltung sowie die Vermietung von Dekorationsmaterial zum Gegenstand haben.

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Veranstaltungs-AGB ist der Verkauf von Waren (insbesondere auch von Dekorationsmaterial oder sonstigem Material, das wir im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Dienstleistungen für Veranstaltungen verkaufen) an den Kunden. Solche Leistungen unterliegen unseren gesonderten AGB für den Verkauf von Waren.

(2) Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Veranstaltungs-AGB zustande. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.

(3) Einige Regelungen dieser Veranstaltungs-AGB gelten nicht gegenüber allen Kunden, sondern nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB oder aber nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die betreffenden Stelle dieser Veranstaltungs- AGB sind jeweils besonders gekennzeichnet.

(4) Werden mit dem Kunden im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der entsprechenden Regelung innerhalb dieser Veranstaltungs-AGB. Der Abschluss von Verträgen zwischen uns und dem Kunden über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss

Die Präsentation unserer Dienstleistungen auf unserer Website und/oder in Werbematerialien stellt kein rechtsverbindliches Angebot unsererseits dar. Angebot, Annahme und Vertragsschluss erfolgen in persönlicher Anwesenheit oder im Wege individueller Fernkommunikation (E-Mail, Telefon, Brief oder Fax) durch Übersendung eines Angebotes und Angebotsbestätigung des Kunden durch Unterschrift (Annahme).

3. Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt gemäß dem Angebot.

(2) Wird bei einer Veranstaltung die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten und entstehen uns dadurch Mehrkosten für die Erbringung unserer vertraglich geschuldeten Leistung, so erhöht sich die Vergütung- sofern individualvertraglich nicht Abweichendes vereinbart wurde – um diese Mehrkosten. Unsere etwaigen weitergehenden gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Mehrkosten zu dokumentieren und gegenüber dem Kunden der Höhe nach nachzuweisen. Diese Reglung gilt nur gegenüber Unternehmer. Gegenüber Verbrauchern gelten insoweit nur die gesetzlichen Regelungen.

4.Unsere Leistungen

(1) Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen zum vorgenannten Vertragsgegenstand richten sich nach unserem Angebot.

(2) Wir sind nicht Veranstalterin, sondern eine Veranstaltungsagentur für die vereinbarten Tätigkeiten. Wir schließen zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Ihnen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern (z.B. Locationbetreibern, Caterern, Künstlern, Technikfirma etc.) und holen hierfür eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen ein.

(3) Wir haben die alleinige Entscheidungsbefugnis in allen rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten mit unseren Subunternehmern.

(4) Wir stimmen alle wesentlichen im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung stehenden Entscheidungen mit Ihnen ab.

5. Mitwirkungspflichten, Schutzpflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und fördert die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung.

(2) Der Kunde trägt als Veranstalter die typischen Veranstalterlasten, insbesondere die Abführung etwaiger Steuern und sonstigen Abgaben.

(3) Wird bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen für Veranstaltungen Musik eingesetzt und ist die Veranstaltung GEMA- pflichtig, so ist der Kunde für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und Bezahlung der GEMA-Gebühren verantwortlich.

(4) Bei Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen für Veranstaltungen mit Kindern obliegt es dem Kunden, die Aufsicht über die Kinder sicherzustellen.

(5) Auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Teilnehmern der Veranstaltung, für die wir Dienstleistungen erbringen und/ oder Dekorationsmaterial bereitstellen, wie bspw. Allergien oder Unverträglichkeiten hat der Kunde uns rechtzeitig hinzuweisen.

(6) Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen gegen Beschädigung und Diebstahl des von uns bereitgestellten und/ oder vermieteten Dekorationsmaterials und/oder sonstigen Materials.

6. Werbung/ Foto- und Bildrechte

(1) Der Kunde stellt uns auf seinen Wunsch notwendiges Werbematerial, Firmenlogo, Veranstaltungslogo, Videos, Presseveröffentlichungen und Ähnliches zur Verfügung, frei von Rechten Dritter und erteilt auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt. Der Kunde gewährleistet, dass etwaige erforderliche Rechte hierzu vorliegen.

(2) Wir sind berechtigt, während und nach der Veranstaltung unser Unternehmen im angemessenen Rahmen zu bewerben (bspw. Banner, Plakate, Flyer). Auf unserer Webseite dürfen wir zu Referenzzwecken Name und Logo des Kunden verwenden und auf unserer Website sowie in Print-Medien als Referenz nennen. Gleiches gilt für die Verwendung oder Referenzierung in jeder Art oder sonstiger Veröffentlichung zur Eigenwerbung.

(3) Wir werden keine Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung herstellen oder verwenden, außer die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart, z.B. zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen zur Referenznutzung.

7. Urheberrechte

(1) Soweit von uns erstellte Materialien, Konzepte, Designs und entwickelte und auf die Bedürfnisse des Kunden angepasste technische Anwendungen (z.B. digitale Plattformen) als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz unterliegen und dem Kunden im Rahmen der Agenturtätigkeit übergeben werden, räumen wir dem Veranstalter das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, die Materialien, Konzepte, Designs, technische Anwendungen in allen dem Vertragszweck entsprechenden Nutzungsarten zu nutzen, inhaltlich und zeitlich beschränkt auf die Veranstaltung, die Inhalt des Vertrages ist. Eine Nutzung durch uns selbst und/oder Dritte ist nicht ausgeschlossen. Den Parteien bleibt eine gesonderte Vereinbarung über die Einräumung und Vergütung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten vorbehalten.

(2) Soweit die vom Kunden erstellten Materialien, Konzepte, Designs und technische Anwendungen als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, hat der Kunde uns als Urheber zu benennen.

(3) Verstöße des Kunde gegen Absatz 1 und 2 werden mit einer angemessenen Vertragsstrafe belegt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Veranstaltungsausfall

(1) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Unruhe, Naturkatastrophen, Feuer, unbekannter Epidemien, Quarantäne, Streik, Aussperrungen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände nicht stattfinden, werden beide Seiten von ihren Vertragspflichten frei und jeder Vertragspartner trägt seine bis dahin entstandenen Kosten selbst.

(2) Der Ausfall einzelner oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm fallen in keinem Fall unter den Begriff der höheren Gewalt.

Diese Klausel entfaltet ihre Wirkung nicht mehr im Zusammenhang mit der aktuellen COVID-19-Pandemie. Eine Klausel zu höherer Gewalt kann ihre Wirkung nur für Ereignisse entfalten, die für die Vertragspartner bei Vertragsschluss unvorhersehbar und nicht erkennbar waren. Hier gelten die Spezial-Regelungen nach Ziff. 12.

(3) Führt der Kunde aus anderen, außerhalb des Absatzes 1 liegenden Gründen, die Veranstaltung nicht durch oder möchte er sie verlegen, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen und entsprechend den Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären.

In diesem Fall ist der Kunde gegenüber uns zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendungen verpflichtet. Tragen wir am Veranstaltungsausfall oder der -verschiebung nach Satz 1 ein Mitverschulden, erhält der Kunde einen verminderten Entschädigungsbetrag nach Maßgabe der beiderseitigen Verantwortung.

(4) Wir haben den Entschädigungsanspruch nach Ziffer Abs. 3 zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Preis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die genauen Stornierungspauschalen und –fristen (Stornos) können je nach Leistung abweichen und werden mit dem Kunden individualvertraglich geregelt.

(5) Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Stornierungspauschalen nach Absatz 4 eine höherer, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(6) Bei Teilstornierungen setzen die Parteien den neuen Preis unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der jeweiligen Möglichkeiten schriftlich erneut fest. Kommt eine Einigung nicht zustande, gilt die Stornierung als Gesamtstornierung, sodass die Stornogebühren gemäß Absatz 4 anzusetzen sind.

(7) Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die gemäß Absatz 4 in dem jeweiligen Vertrag enthaltenen Pauschalen entstanden ist.

(8) Sie können natürlich jederzeit bei uns anfragen, ob wir mit einer Stornierung einverstanden wären. Wir werden dann jeweils prüfen, ob und zu welchen Konditionen wir Ihrem Stornowunsch nachkommen können.

9. Pflichten des Kunden in Bezug auf die Mietsachen

(1) Der Kunde, der Dekorationsartikel mietet, zahlt die vertraglich vereinbarte Vergütung zum vereinbarten Leistungszeitpunkt. Von dieser Verpflichtung wird der Kunde auch nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.

(2) Solange wir infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande sind, Ihnen den Gebrauch zu gewähren, sind Sie jedoch zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

(3) Der Mietgegenstand wird ausschließlich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit vermietet. Eine stillschweigende Verlängerung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunden ist verpflichtet, uns die Mietsache mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort und, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, wie sie auf unserer Website unter https://www.ri-event.de/ und/oder in den Angebotsunterlagen angegeben sind, zurückzugeben.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Mietgegenstand grundsätzlich unmittelbar nach Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietzeit für andere Veranstaltungen benötigt wird. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, haftet der Kunde uns gegenüber für sämtliche Schäden, die aufgrund der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes entstehen. Der Kunde hat in jedem Fall eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung als Mindestschaden zu ersetzen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

(5) Erfolgt keine Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses, so können wir für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

10. Mängelansprüche (Gewährleistung)

Bei der Vermietung von Dekorationsmaterial und/oder sonstigem Material haften wir für Mängel der Sache(n), die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, nur dann, wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.

11. Haftung

(1) Soweit sich aus dem Vertrag und diesen Veranstaltungs-AGB nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften wir nur

  1. a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
  2. b)  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsfreistellung nach Absatz 2 gilt auch für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

(4) Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit durch uns oder unserer Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Kunde hält uns unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass das nach Ziffer 6 Abs. 1. zur Verfügung gestellte Material gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Foto-/Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten.

12. Corona-Spezial-Regelung

(1) Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch die COVID-19-Pandemie ein Risiko einer möglichen Absage, Änderung der Veranstaltungsform (z.B. in digital/hybrid) und/oder ein Verlegungszwang für zukünftige Veranstaltungen bestehen kann.

Der Kunde als Veranstalter trägt als solcher das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko. Dies gilt insbesondere, wenn für den geplanten Zeitraum der Veranstaltung künftig ein behördliches Verbot erlassen werden sollte. Da die Pandemie und ihre potentiellen Folgen für die Veranstaltungsplanung und -umsetzung nun vorhersehbar sind, ist für das Entfallen der Leistungspflicht der Auftraggeber allein und verschuldensunabhängig verantwortlich.

(2) Die Durchführung der geplanten Veranstaltung ist/wird für den Kunden unmöglich wenn

a) eine behördliche Verbotsverfügung oder

b) eine erhöhte Risikolage vorliegt, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der jeweiligen zuständigen Gesundheitsbehörden am Veranstaltungsort, des RKI (Robert Koch Institutes) oder der internationalen WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten des Auftraggebers bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen.

(3) Die Parteien vereinbaren für den Veranstaltungsausfall bei Vorliegen einer der Hinderungsgründe gem. Abs. 2 eine Vertragsanpassung entsprechend der Wahlmöglichkeiten unter Abs. 4 – Abs. 6 (Verlegung, Veranstaltungsanpassung, Absage). Im Fall einer behördlichen Verbotsverfügung gem. Abs. 2 lit a) hat der jeweilige Adressat des Verbots den anderen Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Corona-bedingte Verlegung

Verlegung bedeutet, dass die geplante Veranstaltung mit demselben Leistungsinhalt und -umfang zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt stattfindet.

a) Die Parteien vereinbaren bei Vorliegen eines der unter Abs. 2 aufgeführten Gründe, dass – abweichend von den Vertragsangaben zum Zeitpunkt der geplanten Veranstaltung – eine Verlegung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt bis maximal 12 Monate nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungstermin erfolgen kann.

b) Die Verlegung der Veranstaltung auf einen früheren oder späteren Termin ist nur mit unserer Zustimmung in Abhängigkeit unserer Vakanz und der Verfügbarkeiten unserer Subunternehmer möglich.

c) Der Kunde verpflichtet sich, uns die Organisation der Veranstaltung auch in dem neu vereinbarten Zeitraum im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zu übertragen.

d) Die Kosten für bereits geleistete Dienste, die im Rahmen der Verlegung überflüssig geworden sind, hat uns der Kunde abzüglich ersparter Aufwendungen zu erstatten.

e) Macht der Kunde von dem einmaligen Angebot der Möglichkeit der Verlegung Gebrauch, ist er entgegen etwaiger entgegenstehender Regelung aus diesem Vertrag nicht dazu verpflichtet, den Rücktritt zu erklären; in diesem Fall ist der Kunde uns gegenüber nicht zur Zahlung von Stornierungsgebühren gegenüber der alten Vereinbarung verpflichtet.

f) Die bereits getätigten Anzahlungen für noch nicht erbrachte Dienste werden, soweit möglich, auf die neue Veranstaltung angerechnet. Sonstige Mehrkosten durch die Verlegung trägt der Kunde. Hiermit sind vor allem Mehrkosten durch Kostensteigerungen der Erfüllungsgehilfen/Subdienstleister aber auch ein potentieller Mehraufwand für und im Rahmen der Vertragsdurchführung gemeint.

g) Insofern eine Corona-bedingte Verlegung nicht möglich ist, gelten die Bestimmungen bezüglich der vollständigen Corona- bedingten Absage gemäß Abs. 6.

h) Sollte eine erneute Verlegung notwendig werden, weil zu dem bereits verlegten Termin die Veranstaltungsdurchführung wieder unmöglich ist im Sinne des Absatz 2, so gelten die Bestimmungen des bereits zur Verlegung geschlossenen Vertrages, insbesondere dessen Stornobedingungen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.

(5) Corona-bedingte Veranstaltungsanpassung

a) Bei Begrenzung/Verkleinerung der Veranstaltung und/oder Änderung der Veranstaltungsform sind uns durch den Kunden die Mehrkosten und/oder die Kosten für die bereits geleisteten Dienste abzüglich ersparter Aufwendungen zu erstatten. Dies beinhaltet Kosten für eine organisatorische und/oder technische Anpassung an die äußeren Gegebenheiten der geplanten Veranstaltung.

b) Der Kunde verpflichtet sich, uns auch für die veränderte Veranstaltungsform mit der Organisation im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zu beauftragen.

c) Die Veranstaltungsanpassung gemäß Abs. 5 a) ist uns von dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis und rechtzeitig vor der Veranstaltung anzuzeigen.

d) Insofern eine Vertragsanpassung nicht möglich ist, gelten die Bestimmungen bezüglich der vollständigen Corona-bedingten Absage gemäß Abs. 6.

(6) Corona-bedingte Absage

Lehnt der Kunde eine Verlegung oder Anpassung der Veranstaltung vollständig ab, ist er uns zum Ersatz des Schadens abzüglich ersparter Aufwendungen verpflichtet (sog. Ersatzanspruch als Ausfallentschädigung).

Der Entschädigungsanspruch als Corona-bedingte Ausfallentschädigung ist – im Vergleich zu den Stornobedingungen gemäß Ziffer 8 Abs. 4 – der Höhe nach reduziert sowie zeitlich gestaffelt. Die Staffelung berechnet sich nach der Nähe des Zeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Leistungszeitpunkt und ist in einem prozentualen Verhältnis zur vereinbarten Gesamtauftragssumme pauschaliert unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Leistungen. Die genauen Stornierungspauschalen und –fristen (Stornos) können je nach Leistung abweichen und werden mit dem Kunden individualvertraglich geregelt.

Uns bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein höherer Schaden (z.B. durch höhere Stornogebühren der Subunternehmer oder einen höheren Zeitaufwand des Auftragnehmers) als die individualvertraglich geregelten Pauschalen entstanden ist. In diesem Fall ist der höhere Schaden vom Kunden zu tragen.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR.

(2) Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Diese AGB in Zusammenhang mit dem individuellen Vertrag enthalten, inklusive Anlagen, alle zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

(4) Sollte eine Regelung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder wenn die AGB oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt von den Parteien eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall der Regelungslücke.

B. AGB für den Verkauf von Waren

  1. Geltungsbereich

    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Abschnitts (nachstehend als „Verkaufs-AGB“ bezeichnet) gelten für den Verkauf von Waren, auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Veranstaltungsdienstleistungen, durch die R&I Events & Trading GmbH Kurfürstendamm 90, 10709 Berlin (nachstehend als „Verkäufer“ oder „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Käufer“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).

  2. Vertragsschluss

    Die Präsentation unserer Waren auf unserer Website und/oder in Werbematerialien stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Angebot, Annahme und Vertragsschluss erfolgen in persönlicher Anwesenheit oder im Wege individueller Fernkommunikation (E-Mail, Telefon, Brief oder Fax).

  3. Lieferstörungen

    Selbstbelieferungsvorbehalt: Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

  4. Eigentumsvorbehalt
    1. (1) Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
    2. (2) Wir behalten uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der

    Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.

5. Mängelansprüche (Gewährleistung)

(1) Gegenüber Verbrauchern gilt:
Für unsere Gewährleistungsverpflichtungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. (2) Gegenüber Unternehmern gilt:

Handelt der Kunde als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuchs, so hat er die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – unverzüglich ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

6. Haftungsbeschränkung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt:

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden;

wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

  1. (3) Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.
  2. (4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (3) gelten sinngemäß

auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

(5) Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen der vorstehenden Absätze (1) bis (4) unberührt.

7. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(2) Gerichtsstand

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

C) AGB der R+I Events & Trading GmbH zur Durchführung von Yoga-Kursen 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Yoga-AGB“) regeln das Vertragsverhältnis der R + I Events & Trading GmbH als Veranstalterin von Yoga-Kursen (im Folgenden Veranstalterin) zu ihren Teilnehmern.

1.2. Die nachstehenden Yoga-AGB gelten für die Teilnahme an Yoga-Kursen (im Folgenden: Kurs) und damit für das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalterin als Organisatorin der Kurse und dem Teilnehmer.

2. Vertragsschluss

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Yoga- Kursen und Workshops.

2.2. Der Vertragsschluss kommt über den die Internetseite der Veranstalterin www…… zustande. Dieser erfolgt im Member- Bereich der Veranstalterin. Die Registrierung im Member-Bereich erfordert die Hinterlegung personenbezogener Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Member-Bereich ist über den Login zu betreten.

2.3. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, direkt kostenpflichtig einzelne Kurse zu buchen. Dabei stellt bereits das Einstellen eines jeweiligen Kursangebotes auf der unter 2.2. genannten Internetseite ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Bedingungen dar. Für den Kauf von Fünfer- oder 10 Karten stellt die Einstellung dieser Karten das Angebot dar.

2.4. Die Annahme dieses Angebots erfolgt über das Warenkorbsystem im Member-Bereich der Veranstalterin. Die zum Kauf beabsichtigte Ware wird dabei in den Warenkorb gelegt. Dieser kann über das Menü aufgerufen werden. Änderungen oder Löschungen der Artikel im Warenkorb sind möglich. Mit der Betätigung des Buttons „Kaufen“ (Alternativ: „Zahlungspflichtig bestellen“) erklärt der Teilnehmer verbindlich die Annahme des Angebots, wodurch der Vertrag zustande kommt.

2.5. Der Teilnehmer wird nach Annahme des Angebots zur Sofort-Zahlung wahlweise auf Paypal oder Stripe weitergeleitet, wo er die Bezahlung vornimmt. Nach der Zahlung ist der Bestellvorgang abgeschlossen.

2.6. Der Teilnehmer erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs eine (automatisierte) Bestätigungs-E-Mail über seinen Kauf mit der Bezeichnung der jeweiligen Ware. Der Teilnehmer hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Registrierung für den Member-Bereich auf der Internetseite der Veranstalterin hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch Spam-Filter verhindert wird.

3. Leistungsangebot, Rechte und Pflichten der Veranstalterin

3.1. Die Veranstalterin bietet auf Ihrer Internetseite Fünfer- und Zehnerkarten zum Verkauf an. Diese Karten berechtigen den Teilnehmer zu einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten.

3.2. Die Veranstalterin bietet zudem die direkte Buchung einzelner Kurse an. Das Kursangebot veröffentlicht sie auf Ihrer Internetseite.

3.3. Die Veranstalterin stellt geeignete Kursleiter zur Durchführung der Kurse sowie die entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung.

4. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl eines Kurses beträgt 6 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstalterin den entsprechenden Kurs ersatzlos streichen. Die Veranstalterin informiert die Teilnehmer über das Nichtstattfinden spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per E-Mail. Das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl hat keinen Einfluss auf das Kontingent an Unterrichtseinheiten des Teilnehmers. Bereits getätigte Zahlungen werden rückerstattet.

5. Privatstunden

Abweichend vom Ziffer 3. und 4. hat der Teilnehmer ebenfalls die Möglichkeit Privatstunden zu buchen. Die Regelungen der Ziffer 7 ff. gelten entsprechend.

6. Rücktritt

6.1. Der Teilnehmer kann bis 24 Stunden vor dem Kurs kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt für den Zugang der Rücktrittserklärung ist der Eingang bei der Veranstalterin.

6.2. Wird der Rücktritt in dem unter 6.1. genannten Zeitraum erklärt, wird die getätigte Buchung gelöscht. Der Rücktritt hat keinen Einfluss auf das Kontingent an Unterrichtseinheiten des Teilnehmers. Bereits getätigte Zahlungen werden rückerstattet.

6.3. Im Falle des nicht fristgerechten Rücktritts gilt das auf den jeweiligen Kurs verwendete Kontingent als verbucht. Bereits getätigte Zahlungen werden nicht rückerstattet.

6.4. Im Falle der Nichtteilnahme oder teilweisen Teilnahme an dem gebuchten Kurs ist keine Rückerstattung von Kursgebühren möglich.

6.5. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt, es besteht unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen dieses zusätzlichen Rücktrittsrechts.

7. Ersatzteilnehmer

Ein Teilnehmer, kann in dem Fall, dass er nicht an dem Kurs teilnehmen kann jederzeit vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Für die Umbuchung entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Zum Zwecke der Informationsmöglichkeit, bspw. über Kursver-legungen,- Ausfall hat der Teilnehmer der Veranstalterin den Namen, sowie die E-Mail-Adresse und/oder die Telefonnummer des Ersatzteilnehmers vorab mitzuteilen.

8. Preisänderung

Die Veranstalterin behält sich vor, die geltenden Preise zu verändern. Die Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens einen Kalendermachung vor Gültigkeitsbeginn auf der Internetseite www….. bekannt gegeben wurde. Bereits erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis.

9. Angabe von Erkrankungen/ gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Teilnehmer haben bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen sowie eine bestehende Schwangerschaft bei ihrem ersten Kursbesuch oder ggf. nach Eintritt der Beeinträchtigung/ Schwangerschaft der Veranstalterin bekanntzugeben. In den Kursen erfolgt dann bei den entsprechenden Übungen ein Hinweis durch die Kursleiter, ob die Übung überhaupt oder ggf. nur in modifizierter Form erfolgen darf. Diese Hinweise sind für den Teilnehmer verbindlich. Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme nur nach ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes möglich. Diese ist der Veranstalterin am Kurstag vorzulegen. Letztlich entscheidet die Veranstalterin/ der Kursleiter über die Teilnahme.

10. Formatänderung

Die Veranstalterin behält sich einen Formatwechsel vom Präsenzformat in ein Online-Format vor. Dies gilt insbesondere in Fällen einer erhöhten pandemischen Risikolage sowie aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben.

11. Verlegung

Die Veranstalterin behält sich die kurzfristige Verlegungen von Kursen in zeitlicher wie räumlicher Hinsicht vor, wenn dies aus organisatorischen und/oder hygienischen Gründen notwendig ist. Die Veranstalterin informiert die Teilnehmer per E-Mail über die Verlegung.

12. Ausfall des Kurses

Wird der Kurs durch die Veranstalterin bspw. wegen Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung der Kursleiter abgesagt, bemüht sich die Veranstalterin eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren oder einen Ersatztermin für diesen anzubieten. Sollte dies nicht gelingen und fällt der Kurs aus, berechtigt dies den Teilnehmer nicht zu einer Kürzung oder Erstattung des Entgeltes.

13. Datenschutz

13.1. Es werden zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Geschäftszwecke personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies geschieht im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden von der Veranstalterin ausschließlich zu den sich aus dem Vertrag und/oder diesen AGB ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) erhoben, gespeichert und verarbeitet.

13.2. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte erfolgt nicht. Dies gilt nicht in Hinblick auf die Weitergabe an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte im Rahmen der Vertragsabwicklung-. Eine Übermittlung der Daten an zur Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte erfolgt ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das zur Vertragsabwicklung erforderliche notwendige Minimum.

13.3. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten ändern oder löschen zu lassen. Jedoch besteht dieses Recht dann nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Darüber hinaus besteht es nicht, wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Veranstalterin erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

14. Haftung

14.1. Jeder Teilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich.

14.2. Soweit sich aus diesen Yoga-AGB nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

14.3. Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die Veranstalterin nur

  1. a)  für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
  2. b)  für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

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